Die Klapperschlange
…oder wie ich zu meiner ersten negativen Bewertung bei eBay kam
Im Zuge des Verkaufs meiner alten Playstation habe ich einige PS2-Spiele bei eBay rein gestellt und gleichzeitig auch meine überschaubare DVD-Sammlung etwas ausgedünnt. Darunter war auch Die Klapperschlange, mit Kurt Russel in seiner wahrscheinlich legendärsten Rolle als Einzelkämpfer Snake Plissken. Wer kennt ihn nicht, diesen Klassiker des Science-Fiction Films?
Der Film ging schließlich für 1 Euro über den virtuellen Ladentisch, zuzüglich Versandkosten. Ich machte alles fertig und schickte den Umschlag auf seine Reise nach Berlin. Wenige Tage später erreichte mich diese Mail, die mich aufgrund des Tonfalls mit ihrer Mischung aus förmlich und bestimmend-arrogant an einen jugenlichen IT-Nerd oder an ein gescheitertes Forumsmitglied von Spiegel Online denken ließ.
Sie haben mir eine „Audio Video Foto Bild“- Version des Films „Die Klapperschlange“ zugeschickt (u. a. ausschließlich in deutscher Sprache). Dieses entspricht nicht Ihrem bei Ebay angebotenen und beschriebenen Produkt. Ich schlage eine Rücksendung zu Ihren Lasten und eine Kaufpreiserstattung vor. Es entspricht nicht den Richtlinien von Ebay eine Ware anzupreisen und diese nicht zu liefern. Ich bitte Sie, sich alsbald dazu zu äußern.
Etwas aufgeschreckt habe ich mir darauf hin noch einmal mein Angebot bei ebay angeschaut. Aber tatsächlich: Ich habe wortwörtlich darauf hingewisen, dass es sich bei der DVD um die Version aus der Audio Video Foto Bild handelte, sogar mit der entsprechenden Heftnummer. Allerdings, und dass muss ich mir vorwerfen lassen, für die Filmbeschreibung habe ich auf den Vorschlag von eBay vertraut, und dieser sprach nun einmal von einer Mehrsprachenversion. Während meine Version nur eine deutsche Tonspur enthielt.
Auf den Verweis auf die Zeitschrift im Angebot habe ich dann noch einmal per Mail hingewiesen, womit ich nicht ganz unrecht hatte, so wurde mir zugestanden. Aber bei den detaillierte Produktinformationen steht etwas anderes, desweiteren haben Sie ein anderes Bild im Angebot gezeigt. Seiner Meinung nach wäre das irrenführend und […] unlauter. Da der Streitwert bei einem Euro lag, habe ich es dann dabei gelassen und nicht mehr geantwortet.
Nun muss ich mit einer negativen Bewertung leben und den folgenden Eintrag akzeptieren:
Leider sind die Produktangaben irreführend. Ich meide den Verkäufer in Zukunft.
So schnell kann es gehen. Mit besten Grüßen – ihr Snake Plissken.
4 Kommentare
Jana
Oh man… bei einer DVD für einen Euro so einen Aufstand… und ne negative Bewertung… Schade, dass man als Verkäufer nicht mehr negativ bewerten kann… da wird einem ja auch immer gut was zugemutet… plötzlich waren alle im Krankenhaus und konnten das Geld nicht überweisen… und das hat natürlich vier Wochen gedauert… etc.
die kleine miss
haha. lustig. wenn man sonst keine sorgen hat…
ide
Ähnliche Erfahrungen habe ich mit meinem ururururalten Handy gemacht, was heutzutage als „Telefonzelle“ bezeichnet wird. 😉 Angeblich war ich bei der Beschreibung auch nicht genau genug, aber es gab nicht, wie bei dir, eine „Vorwarnung“. Es wurde einfach negativ bewertet und ich hatte noch nicht mal eine Chance bekommen dazu Stellung zu beziehen. Es klar zu stellen. Fand ich blöd. Aber danach haben trotzdem noch welche bei mir Sachen gekauft. 😉 Also Kopf hoch! 😉
Nummer Neun
Ja da bin ich auch mal gespannt, ob das Auswirkungen auf weitere Verkäufe hat.